Rz. 47

Stand: EL 124 – ET: 11/2020

Zweimal jährlich darf der ArbG seinen ArbN geldwerte Vorteile im Rahmen von Betriebsveranstaltungen (zB Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge) steuerfrei zuwenden, sofern diese im Einzelfall 110 EUR pro Veranstaltung und ArbN nicht übersteigen. Werden bei einer derartigen Veranstaltung auch Geschenke überreicht, bleiben sie ebenfalls steuerfrei, wenn sie zusammen mit den übrigen Kosten der Betrag von 110 EUR nicht übersteigen. Zu Einzelheiten ausführlich > Betriebsveranstaltungen und BMF vom 14.10.2015, BStBl 2015 I, 832, > Anh 2 Betriebsveranstaltungen.

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