Rz. 45

Stand: EL 124 – ET: 11/2020

Überlässt der ArbG seinen ArbN Vermögensbeteiligungen ganz oder teilweise unentgeltlich, bleibt der geldwerte Vorteil bis zu einem Betrag von 360 EUR jährlich steuerfrei, wenn die Beteiligung mindestens allen Arbeitnehmern offensteht, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Unternehmen stehen (§ 3 Nr 39 EStG). Zu Einzelheiten > Mitarbeiterkapitalbeteiligung.

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