Stand: EL 124 – ET: 11/2020

Der Betriebsübernehmer haftet für offene Steuerforderungen gemäß § 75 AO; > Haftung für Lohnsteuer Rz 179 ff, 185.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge