Stand: EL 124 – ET: 11/2020

Mitarbeiterkapitalbeteiligung Rz 35 ff, > Vermögensbeteiligungen Rz 24 ff, > Vermögensbildung der Arbeitnehmer Rz 90 ff. Ergänzend > Genussscheine. Die Verzinsung von Genussrechten kann zu > Arbeitslohn und nicht zu > Einnahmen aus Kapitalvermögen führen (BFH 247, 308 = BStBl 2015 II, 593; anders aber EFG 2019, 620 = DStRE 2019, 734; > Arbeitslohn Rz 133).

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