Rz. 1

Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Mit Gehaltsumwandlung – arbeits- und SV-rechtlich ‚Entgeltumwandlung’ (> Arbeitsentgelt) – wird ein arbeitsrechtlicher Vorgang bezeichnet, der steuerrechtliche Auswirkungen hat. Es geht darum, dass Bestandteile von Lohn oder Gehalt, die der ArbN nicht unbedingt in Geld benötigt, in andere Leistungen des ArbG ‚getauscht’ werden, für die regelmäßig keine Abgabenbelastung anfällt oder die zu Lasten des ArbG pauschal besteuert werden können. Das macht die Gehaltsumwandlung wirtschaftlich sinnvoll: Der ArbN spart die Abgaben und der ArbG kann besonders im sozialen Bereich Leistungen anbieten, für die ihm selbst keine Betriebsmittel zur Verfügung stehen. Allerdings kann der betriebliche Aufwand idR beträchtlich sein.

 

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Stand: EL 115 – ET: 05/2018

In bestimmten Fällen ist die Steuerbefreiung oder die Zulässigkeit der Pauschalbesteuerung davon abhängig, dass die vom ArbN erwartete Sach- oder Dienstleistung "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" erbracht wird. Zu Einzelheiten > Zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers. Dazu mehr unter > Rz 15ff.

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