Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Zu den Aufwendungen der Eltern > Krankheitskosten Rz 10 Geburt sowie > Beihilfen Rz 13ff, 41ff und > R 3.11 Abs 1 Nr 1 LStR. Zur Berücksichtigung des Kindes beim LSt-Abzug durch Änderung der Steuerklasse > Kommunale Meldebehörde Rz 1, > Lohnsteuerabzugsmerkmale Rz 10. Zu weiteren Steuervorteilen > Kinderadditive, > Kinderbetreuung, > Kinderfreibeträge Rz 30ff, > Kindergeld, > Unterhaltsleistungen Rz 80.

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