Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Ein Gastdirigent ist idR nicht als ArbN tätig. Zu Einzelheiten > Ausländische Kulturorchester, > Beschränkte Steuerpflicht Rz 50 ff, 75ff, > Chor, > Dirigenten, > Gastschauspieler Rz 5, > Künstler, > Musiker, > Orchestermusiker, > Rundfunk.

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