Stand: EL 112 – ET: 05/2017
Für den normalen Ausbildungsbedarf eines Kindes bis zum 25. Lebensjahr erhalten die Eltern während des laufenden Jahres > Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag (vgl § 32 Abs 6 EStG; > Kinderfreibeträge Rz 35). Den zusätzlichen Sonderbedarf eines volljährigen auswärts untergebrachten Kindes berücksichtigt der > Ausbildungsfreibetrag (§ 33a Abs 2 EStG).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen