Rz. 7
Stand: EL 115 – ET: 05/2018
Abziehbar sind die für die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung vom ArbN aufgewandten Beträge, zB Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Aufwendungen für Lernmittel wie > Fachbücher, Skripten und Schreibmaterialien. Für andere Aufwendungen, die der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts dienen, sind die gesetzlichen Abzugsverbote zu beachten; dies gilt zB auch für einen > Computer.
Rz. 8, 9
Stand: EL 115 – ET: 05/2018
Randziffern einstweilen frei.
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