Rz. 7

Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Abziehbar sind die für die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung vom ArbN aufgewandten Beträge, zB Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Aufwendungen für Lernmittel wie > Fachbücher, Skripten und Schreibmaterialien. Für andere Aufwendungen, die der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts dienen, sind die gesetzlichen Abzugsverbote zu beachten; dies gilt zB auch für einen > Computer.

 

Rz. 8, 9

Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Randziffern einstweilen frei.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge