Rz. 1

Stand: EL 130 – ET: 05/2022

Der ESF ist einer der Strukturfonds, mit deren Hilfe die EU einen Ausgleich der strukturellen Ungleichgewichte in den Mitgliedstaaten anstrebt. Ziel ist es, innerhalb der Gemeinschaft die berufliche Verwendbarkeit und die örtliche und berufliche Mobilität der Arbeitskräfte zu fördern sowie die Anpassung an die industriellen Wandlungsprozesse und an Veränderungen der Produktionssysteme besonders durch berufliche Bildung und Umschulung zu erleichtern (Art 162 AEUV). Zur Besteuerung seiner Beschäftigten > Europäische Union Rz 14 ff.

 

Rz. 2

Stand: EL 130 – ET: 05/2022

Mit dem ESF wird besonders die Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit bekämpft. Der Förderung dienen mehrjährige Förderprogramme, in die neben den ESF-Mitteln Haushaltsmittel der > Bundesagentur für Arbeit, der Länder oder Kommunen fließen. Nicht alle Leistungen aus diesen Programmen – Existenzgründungsbeihilfen, Einstellungsbeihilfen und Maßnahmen zur beruflichen Qualifikation – sind ohne weiteres steuerfrei. Zu weiteren Hinweisen > Arbeitsförderung Rz 1 ff.

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