Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Das Europäische Korps (auch Eurokorps genannt) ist ein militärisches Hauptquartier der sogenannten Rahmenstaaten Deutschland, Frankreich, Belgien, Spanien und Luxemburg, an dem sich aber auch andere europäische Staaten beteiligen. Das Korps stellt Kräfte für EU- und NATO-Missionen zur Verfügung. Die Mitglieder des Personals des Hauptquartiers, die sich ausschließlich auf Grund ihres Dienstes beim Hauptquartier außerhalb ihres Entsendestaats aufhalten, werden als im Entsendestaat ansässig angesehen. Dies gilt auch für die nicht berufstätigen Ehegatten und haushaltszugehörige Kinder. Die Dienstbezüge werden ausschließlich von dem diese zahlenden Entsendestaat besteuert (vgl Art 29 des Vertrags vom 04.07.2008, BGBl 2008 II, 694). Das entspricht den für die Besteuerung der > Stationierungsstreitkräfte geltenden Grundsätzen.

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