Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Die Europäischen Gemeinschaften (EG) waren ursprünglich drei rechtlich selbständige Gemeinschaften: die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie die Europäische Atomgemeinschaft (> Euratom). Mit dem Vertrag über die Europäische Union (sog Vertrag von Maastricht) wurde die EWG in Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt. Damit steht die Abkürzung EG je nach Sinnzusammenhang entweder für die Europäischen Gemeinschaften (EG, Euratom und – bis zum Jahr 2002 – EGKS) oder für die Europäische Gemeinschaft (die frühere EWG). Der Vertrag über die EGKS hatte eine feste Laufzeit von 50 Jahren und endete im Jahr 2002. Er ist nicht erneuert worden, vielmehr sind die Regelungen des EGKS-Vertrags im Jahr 2002 in den EG-Vertrag (früher EWG-Vertrag) übernommen worden. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon ist die Europäische Gemeinschaft (ursprünglich EWG und EGKS) in die > Europäische Union (EU) aufgegangen, die von diesem Zeitpunkt an eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Von den ursprünglich drei Europäischen Gemeinschaften ist seitdem nur noch die > Euratom rechtlich selbständig erhalten geblieben. Indes ist auch die Euratom in ihren Strukturen vollständig an die EU angegliedert.

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