Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) ist in ihren Strukturen vollständig an die EU angegliedert (> Europäische Union Rz 1). Die Bezüge ihrer Beamten oder sonstigen Beschäftigten, zu denen auch die beim Europäischen Joint Research Centre (früher: Institut für Transurane) in Karlsruhe beschäftigten Personen gehören, unterliegen nach Art 13 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union nicht der ESt/LSt (> Europäische Union Rz 14).

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