Die Regelungen dieser Verordnung zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden.

[1] § 1 EStDV eingefügt durch das Steuerliche LebenspartnerG vom 18.07.2014. Hinweis auf § 84 Abs. 1a EStDV sowie auf § 2 Abs. 8 EStG.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge