Stand: EL 123 – ET: 08/2020
Zur Erstausstattung eines Babys > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Babyausstattung; zur Erstausstattung mit Datenverarbeitungsgeräten und Software als Sachzuwendung vom ArbG an den ArbN > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 157; ergänzend > Telekommunikationskosten.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen