Stand: EL 123 – ET: 08/2020

Zur Erstausstattung eines Babys > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Babyausstattung; zur Erstausstattung mit Datenverarbeitungsgeräten und Software als Sachzuwendung vom ArbG an den ArbN > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 157; ergänzend > Telekommunikationskosten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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