Rz. 1

Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Entschädigungen, die dem ArbN oder seinem Rechtsnachfolger als Ersatz für entgangenen oder entgehenden Arbeitslohn oder für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit gewährt werden (§ 24 Nr 1 EStG), sind > Arbeitslohn. Sie sind als > Sonstige Bezüge zu versteuern, wenn nicht feststeht, auf welchen > Lohnzahlungszeitraum sie entfallen, werden aber unter den Voraussetzungen von § 34 EStG tarifbegünstigt besteuert; im Einzelnen > Außerordentliche Einkünfte Rz 10 ff. Das betrifft zB Ersatz für Verdienstausfall, Entschädigung für künftig wegfallende Alterssicherung oder Versorgung oder eine Entschädigung für ein > Wettbewerbsverbot; > Entlassungsabfindungen. Zu weiteren Hinweisen > Altersteilzeit, > Rechtsnachfolger.

 

Rz. 2

Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Über Entschädigungen für ehrenamtliche TätigkeitEhrenamt, > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten sowie > Versicherungsälteste, > Wahlhelfer. Außerdem > Abgeordnete, > Bezirksplanungsrat, > Europaabgeordnete, > Mitglieder kommunaler Vertretungen sowie > Berufsgenossenschaften, > Berufskammern, > Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, > Forstleute, > Fusion, > Gerichtsvollzieher, > Gutachterausschüsse, > Katastrophenschutz, > Krankenschwestern Rz 2, > Landwirtschaft Rz 3, > Sanitätshelfer, > Standesbeamte, > Streikunterstützungen Rz 1, > Tutoren, > ULAK, > Umlegungsausschüsse.

 

Rz. 3

Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Über Entschädigungen für dienstlich verursachte AufwendungenAufwandsentschädigungen, in besonderen Fällen > Auslagenersatz, > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern, > Bewirtung Rz 34 ff, > Reisekosten Rz 64/1, > Trennungsentschädigungen, > Umzugskosten, > Wegegelder, > Werkzeuggeld; zur Bruchgeldentschädigung > Deutsche Bahn und > Bruchgeld. Über Entschädigungen für Vermögensverluste im Interesse des ArbG > Fehlgeldentschädigung, > Schadensersatz, > Unfallversicherung, > Werbungskosten Rz 41 ff; zur Entschädigung wegen vorzeitiger Aufgabe einer Werkwohnung > Dienstwohnung Rz 56, > Wohnung; wegen > Diskriminierung, wegen Entschädigungen nach dem > InfektionsschutzgesetzQuarantäne und > R 3.6 Abs 1 Nr 8 LStR.

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