Stand: EL 122 – ET: 05/2020
Nur der Ehrensold für Künstler ist steuerfrei (§ 3 Nr 43 EStG). Es handelt sich um einen wiederkehrenden Ehrenpreis für verdiente Künstlers, der den Künstlern aus Landesmitteln in Form von monatlichen Zahlungen zufließt. In bestimmten anderen Fällen zählt ein Ehrensold zu den begünstigten Versorgungsbezügen des § 19 Abs 2 EStG (> R 19.8 Abs 1 Nr 8, 13, 14, 16, 17 und 20 LStR); > Versorgungsbezüge Rz 25/1. Ergänzend > Bundespräsident Rz 1.
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