Rz. 317
Stand: EL 131 – ET: 09/2022
Diplomaten und ihnen gleichgestellte Personen genießen nach allgemeinen völkerrechtlichen Grundsätzen, konsularische Vertreter aufgrund besonderer Vereinbarungen (Konsularverträge) steuerliche Befreiungen und Vorteile. Für Angehörige von Staaten, die den Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen (WÜD; WÜK) beigetreten sind, gelten die dort vereinbarten Vorrechte und Befreiungen. Zu Einzelheiten > Diplomatischer und konsularischer Dienst.
Rz. 318
Stand: EL 131 – ET: 09/2022
Randziffer einstweilen frei.
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