Rz. 1

Stand: EL 131 – ET: 09/2022

Das Commonwealth of Dominica (Hauptstadt: Roseau; Amtssprache: Englisch) ist ein Inselstaat in der östlichen Karibik und gehört zu den Kleinen Antillen.

Ein allgemeines Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung zur ESt/LSt besteht mit Dominica nicht. Mit Stand vom 01.01.2022 ist auch kein solches geplant. Ein Abkommen über eine Amtshilfe und einen Informationsaustausch wurde bereits am 21.09.2010 unterzeichnet, ist jedoch noch nicht in Kraft getreten (vgl insgesamt BMF vom 19.01.2022, BStBl 2022 I, 147).

Zur Anrechnung dominicanischer Steuern > Ausland Rz 25 ff. Der > Auslandstätigkeitserlass ist anwendbar.

 

Rz. 2

Stand: EL 131 – ET: 09/2022

Dominica gehört zur Ländergruppe 3 (> Anh 2 Ländergruppen). Zu den Reisekostensätzen > Anh 2 Reisekosten (Pauschalen Ausland); es gelten für Dominica die Beträge für > Trinidad und Tobago. Mit Stand vom 01.07.2022 kein > Kaufkraftausgleich; vgl aktuell > Anh 2 Kaufkraftausgleich.

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