Stand: EL 131 – ET: 09/2022

Diskussionsleiter beim Radio, Fernsehen oder bei Internet- und Online-Sendungen sind selbständig, soweit sie nur für einzelne Produktionen tätig werden (BMF vom 05.10.1990, Tz 1.3.2, BStBl 1990 I, 638). Aufwandsentschädigungen für eine Diskussionsleitertätigkeit sind nicht steuerfrei nach § 3 Nr 26 EStG (> Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten), weil die Tätigkeit des Diskussionsleiters nicht darauf gerichtet ist, Kenntnisse zu vermitteln (EFG 1997, 1517). Siehe ferner > Talkshow.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge