Stand: EL 112 – ET: 05/2017

Geistliche. Vergütungen, die ein ‚diakonischer Begleiter’ der christlichen Gefährdetenhilfe (der Verein ist Mitglied des Diakonischen Werks der EKD) erhält, ordnet die FinVerw den Einkünften aus § 19 EStG zu.

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