Das DBA > Niederlande ist nicht anwendbar (> Antillen Rz 2). Der ATE ist anwendbar (> Auslandstätigkeitserlass). Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung > Ausland Rz 25 ff. UE ist die Ländergruppe 1 – wie für die Niederlande – maßgebend (> Anh 2 Ländergruppen). Zu den Reisekostensätzen > Anh 2 Reisekosten (Ausland) für Niederlande. Kein > Kaufkraftausgleich (vgl BMF vom 21.12.2017, BStBl 2018 I, 64).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge