Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Lehrgänge in bestimmten sozialpädagogischen Instituten des Christlichen Jugenddorfs sind berufliche Fortbildung; entsprechende Aufwendungen der ArbG für ArbN sind nach Maßgabe von > R 19.7 LStR steuerfrei (EStG-K § 19 EStG 2.6); im Übrigen sind die Aufwendungen für allgemeinbildende Veranstaltungen bei Übernahme durch den ArbG Arbeitslohn (DB 1983, 1382). Zu den eigenen Aufwendungen der Jugendlichen > Bildungsaufwendungen.

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