Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Butenandt-Stipendiaten (Teilnehmer des Förderprogramms der Max-Planck-Gesellschaft für habilitierte Nachwuchswissenschaftler) erzielen keine Einkünfte aus § 19 EStG, sondern aus freiberuflicher Tätigkeit iSd § 18 Abs 1 Nr 1 EStG (OFD Frankfurt/M vom 09.04.2019, S 2121 A-013-St 231, dort unter 3.1 und 3.2); demnach auch keine Steuerfreiheit nach § 3 Nr 44 EStG. > Beihilfen Rz 34 ff.

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