Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Fahrer des > Öffentlicher Personennahverkehr haben oftmals keine > Erste Tätigkeitsstätte. Sie verrichten idR Auswärtstätigkeit (> Entfernungspauschale Rz 28; > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 26), sodass die Grundsätze für > Reisekosten gelten. Anders kann es bei Fahrern von Reisebussen sein. Zu Besonderheiten bei Fahrten ins Ausland > Doppelbesteuerung Rz 36 f.

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