Stand: EL 119 – ET: 10/2019
Fahrer des > Öffentlicher Personennahverkehr haben oftmals keine > Erste Tätigkeitsstätte. Sie verrichten idR Auswärtstätigkeit (> Entfernungspauschale Rz 28; > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 26), sodass die Grundsätze für > Reisekosten gelten. Anders kann es bei Fahrern von Reisebussen sein. Zu Besonderheiten bei Fahrten ins Ausland > Doppelbesteuerung Rz 36 f.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen