Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Eine Bohrinsel, die auf dem zu Deutschland gehörenden Anteil am Festlandsockel steht, gehört zum > Inland (vgl § 1 Abs 1 Satz 2 Nr 2 EStG). Für ArbN, die in Deutschland ansässig sind, aber auf ausländischen Bohrinseln arbeiten, regeln DBA das Besteuerungsrecht (> Doppelbesteuerung Rz 20 ff, 38 ff); zu einer besonderen Regelung > Norwegen Rz 4.

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