Stand: EL 110 – ET: 10/2016

Als Beteiligter iSd § 78 AO kommen besonders der > Arbeitnehmer und der > Arbeitgeber als Stpfl selbst (§ 33 Abs 1 AO) in Betracht. Vgl bei > Erstattung von Lohnsteuer Rz 25, im Rahmen der Anrufungsauskunft nach § 42e EStGAuskünfte und Zusagen des Finanzamts Rz 13 ff. Wegen der Beteiligten im Rechtsbehelfsverfahren vgl § 359 AO. Beteiligter ist auch der Zahlungsempfänger bei der Abzweigung von > Kindergeld Rz 80 ff.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge