Rz. 67
Stand: EL 110 – ET: 10/2016
Die nichtdeutschen Mitglieder der Streitkräfte ausländischer NATO-Staaten, des zivilen Gefolges einschließlich der technischen Fachkräfte sowie deren nichtdeutsche Angehörige begründen grundsätzlich in Deutschland keinen > Wohnsitz oder gewöhnlichen > Aufenthalt und sind deshalb mit ihren inländischen Einkünften nur beschränkt steuerpflichtig. Beschäftigt ein > Inländischer Arbeitgeber den > Ehegatten eines Mitglieds der Stationierungsstreitkräfte ohne deutsche > Staatsangehörigkeit, wird Letztgenannter hinsichtlich des LSt-Abzugs als beschränkt steuerpflichtig behandelt; zu den Einzelheiten > Rz 21 ff. Entsprechendes gilt auch für einen anderen nichtdeutschen Angehörigen, zB ein erwachsenes Kind. Zu Einzelheiten > Stationierungsstreitkräfte.
Rz. 68–70
Stand: EL 110 – ET: 10/2016
Randziffern einstweilen frei.
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