Rz. 67

Stand: EL 110 – ET: 10/2016

Die nichtdeutschen Mitglieder der Streitkräfte ausländischer NATO-Staaten, des zivilen Gefolges einschließlich der technischen Fachkräfte sowie deren nichtdeutsche Angehörige begründen grundsätzlich in Deutschland keinen > Wohnsitz oder gewöhnlichen > Aufenthalt und sind deshalb mit ihren inländischen Einkünften nur beschränkt steuerpflichtig. Beschäftigt ein > Inländischer Arbeitgeber den > Ehegatten eines Mitglieds der Stationierungsstreitkräfte ohne deutsche Staatsangehörigkeit, wird Letztgenannter hinsichtlich des LSt-Abzugs als beschränkt steuerpflichtig behandelt; zu den Einzelheiten > Rz 21 ff. Entsprechendes gilt auch für einen anderen nichtdeutschen Angehörigen, zB ein erwachsenes Kind. Zu Einzelheiten > Stationierungsstreitkräfte.

 

Rz. 68–70

Stand: EL 110 – ET: 10/2016

Randziffern einstweilen frei.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge