Rz. 1

Stand: EL 127 – ET: 08/2021

Zur Besteuerung von Ehegatten > Ehegattenbesteuerung, > Familienstand, > Splitting, > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 75 ff, 85 ff, 95 ff.

 

Rz. 2

Stand: EL 127 – ET: 08/2021

Sind beide > Ehegatten oder eingetragenen > LebenspartnerArbeitnehmer, werden für jeden von ihnen > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gebildet und zu ihrer > Identifikationsnummer beim BZSt (> Bundeszentralamt für Steuern) zum Abruf durch den > Arbeitgeber gespeichert. Sind beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und nicht dauernd getrennt lebend, so erhalten beide die Steuerklasse IV, selbst wenn ein Ehegatte keinen > Arbeitslohn bezieht. Auf Antrag beider Ehegatten kann aber die (in "Einverdiener-Ehen klassische") Steuerklassenkombination III/V gewählt werden (vgl § 38b EStG). Ergänzend > Steuerklassenwahl und > Steuerklassenwechsel. Zum Faktorverfahren > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 110 ff. Besonderheiten gelten, wenn einer oder beide Ehegatten einen Minijob hat/haben (> Geringfügige Beschäftigung). Zum Dienstverhältnis zwischen Ehegatten > Arbeitnehmer Rz 80 ff.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge