Stand: EL 127 – ET: 08/2021

Als freie Mitarbeiter für Hörfunk, Fernsehen oder andere (Online-)Medien tätige Berichterstatter sind im Allgemeinen keine > Arbeitnehmer, soweit sie nur für einzelne Produktionen oder eine Unterhaltungssendung unter Vertrag genommen werden; vgl den Negativkatalog im BMF-Schreiben vom 05.10.1990, BStBl 1990 I, 638; > Fernsehen Rz 1.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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