Stand: EL 127 – ET: 08/2021
Als freie Mitarbeiter für Hörfunk, Fernsehen oder andere (Online-)Medien tätige Berichterstatter sind im Allgemeinen keine > Arbeitnehmer, soweit sie nur für einzelne Produktionen oder eine Unterhaltungssendung unter Vertrag genommen werden; vgl den Negativkatalog im BMF-Schreiben vom 05.10.1990, BStBl 1990 I, 638; > Fernsehen Rz 1.
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