Rz. 5

Stand: EL 127 – ET: 08/2021

Die > Sterbegeldversicherung ist eine Form der Risikolebensversicherung. Die Beiträge sind als Vorsorgeaufwendungen beschränkt abziehbare > Sonderausgaben Rz 43, > Lebensversicherung, > Lebensversicherungsprämien Rz 15.

 

Rz. 5/1

Stand: EL 127 – ET: 08/2021

Beiträge zu Pensions- und Versorgungskassen sind nur noch für Altverträge (> Lebensversicherungsprämien Rz 16) als Vorsorgeaufwendungen beschränkt abziehbare > Sonderausgaben Rz 43, > Lebensversicherungsprämien Rz 14/1. Sie können aber unter weiteren Voraussetzungen mit Altersvorsorgezulage begünstigt sein (> Private Altersvorsorge). Vom ArbG zugunsten des ArbN an die > Pensionskassen entrichtete Beiträge sind > Arbeitslohn, der nach § 3 Nr 63 EStG steuerfrei sein kann; zu Einzelheiten > Betriebliche Altersversorgung Rz 100 ff, 112 ff. Zur Abgrenzung gegenüber > Werbungskosten Rz 65 ff. Zu weiteren Hinweisen > Pensionsfonds, > Versorgungskassen.

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