Rz. 35

Stand: EL 127 – ET: 08/2021

Das Stipendium dient der unmittelbaren (> Rz 37) Förderung der Forschung.
Das Stipendium dient der Förderung der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung oder Fortbildung. Dabei kommt es nicht darauf an, wieweit der Abschluss der Berufsausbildung bei der erstmaligen Gewährung des Stipendiums zurückliegt.

Das Stipendium dient der Förderung der Wissenschaft (zur Begriffsdefinition > Spenden Rz 32) und der Kunst (> Künstler Rz 2); vgl § 3 Nr 11 EStG, ergänzend > Preisgelder.

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