Rz. 35
Stand: EL 127 – ET: 08/2021
• | Das Stipendium dient der unmittelbaren (> Rz 37) Förderung der Forschung. |
• | Das Stipendium dient der Förderung der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung oder Fortbildung. Dabei kommt es nicht darauf an, wieweit der Abschluss der Berufsausbildung bei der erstmaligen Gewährung des Stipendiums zurückliegt. |
Das Stipendium dient der Förderung der Wissenschaft (zur Begriffsdefinition > Spenden Rz 32) und der Kunst (> Künstler Rz 2); vgl § 3 Nr 11 EStG, ergänzend > Preisgelder.
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