Stand: EL 113 – ET: 09/2017
Zur Barablösung arbeitsrechtlicher Verpflichtungen zur Gestellung > Berufskleidung Rz 21, > Bäder, > Sachbezüge Rz 4 und > Wäschegeld. Zur Ablösung der Verpflichtung zur Barlohnzahlung > Kontoführungsgebühren.
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