Rz. 51

Stand: EL 126 – ET: 04/2021

Die Ausführungen zur Überlassung einer BahnCard gelten sinngemäß für die Zahlung eines Zuschusses durch den ArbG zu einer vom ArbN privat erworbenen BahnCard (vgl BMF vom 15.08.2019, Rz 24, BStBl 2019 I, 875).

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