Stand: EL 107 – ET: 09/2015

Vorteile aus der Benutzung eines vom ArbG zur Verfügung gestellten Autotelefons sind steuerfrei (§ 3 Nr 45 EStG; > Telekommunikationskosten Rz 10). Ein Autotelefon bleibt bei der Ermittlung des privaten Nutzungswerts eines Firmenwagens außer Betracht (> Kraftfahrzeuggestellung Rz 25). Handelt es sich um ein Autotelefon des ArbN, sind Ersatzleistungen hinsichtlich des beruflich genutzten Anteils steuerfrei (§ 3 Nr 50 EStG; zu Einzelheiten > Telekommunikationskosten Rz 15 ff).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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