Rz. 1
Stand: EL 107 – ET: 09/2015
> Jahreswagen, > Kraftfahrzeuggestellung.
Rz. 2
Stand: EL 107 – ET: 09/2015
Geldwerte Vorteile aus der Benutzung von "Testfahrzeugen" durch ArbN der Hersteller werden vom ArbG dem Umfang der Nutzungstage entsprechend nach § 40 Abs 1 Satz 1 EStG pauschal besteuert. Bei Nutzung von Fahrzeugen, die zumindest seriennah entwickelt sind, unterliegt der geldwerte Vorteil – bewertet nach Nutzungstagen und anhand des Bruttolistenpreises einschließlich Sonderausstattung – dem individuellen LSt-Abzug. Vgl das Schreiben des BMF an den VdA vom 15.07.2004 IV-C-5-S-2334-38/04.
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