Rz. 1

Stand: EL 107 – ET: 09/2015

Jahreswagen, > Kraftfahrzeuggestellung.

 

Rz. 2

Stand: EL 107 – ET: 09/2015

Geldwerte Vorteile aus der Benutzung von "Testfahrzeugen" durch ArbN der Hersteller werden vom ArbG dem Umfang der Nutzungstage entsprechend nach § 40 Abs 1 Satz 1 EStG pauschal besteuert. Bei Nutzung von Fahrzeugen, die zumindest seriennah entwickelt sind, unterliegt der geldwerte Vorteil – bewertet nach Nutzungstagen und anhand des Bruttolistenpreises einschließlich Sonderausstattung – dem individuellen LSt-Abzug. Vgl das Schreiben des BMF an den VdA vom 15.07.2004 IV-C-5-S-2334-38/04.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge