Stand: EL 133 – ET: 03/2023

Eine Versicherung zur Leistung einer Aussteuer (zu dieser > Ausstattung Rz 2) gehört zu den Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall (BMF vom 22.08.2002, BStBl 2002 I, 827). Die Beiträge für bereits vor 2005 bestehende Versicherungen sind ggf zu 88 % und im Rahmen des Höchstbetrags für sonstige Vorsorgeaufwendungen weiterhin abziehbar. Für seit 2005 neu abgeschlossene Versicherungen werden keine SA mehr abgezogen (> Sonderausgaben Rz 43/1, 44).

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