Auf einen Blick:

Als AgB werden privat veranlasste Aufwendungen des Steuerpflichtigen zum Abzug zugelassen, sofern er sich Ihnen aus zwangsläufigen Gründen nicht entziehen kann und sich damit einer größeren Belastung als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnissen und gleichen Familienstandes ausgesetzt sieht. § 33 EStG dient damit der verfassungsrechtlich gebotenen Freistellung von Aufwendungen, die die Existenzgrundlage des Steuerpflichtigen berühren.

Hier wird das Grundsätzliche anhand der ‚AgB allgemeiner Art’ dargestellt und ein ausführliches Stichwort- ABC angefügt. Andere Stichworte behandeln Besonderheiten (Adoptionskosten, > Ausbildungsfreibetrag, > Behinderte Menschen, > Bildungsaufwendungen, > Krankenversicherung, > Prozesskosten, > Spenden, Unterhaltsleistungen, Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung usw).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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