Auf einen Blick:

Bei einer Entsendung von Personal in einen Nicht-DBA-Staat wie zB > Afghanistan, > Brasilien, > Chile, > Hongkong, > Libyen, > Nigeria, > Saudi-Arabien verzichtet Deutschland in bestimmten Fällen auf die Besteuerung. Der im Folgenden erläuterte Auslandstätigkeitserlass befugt das Betriebsstätten-Finanzamt, den ArbG über eine > Freistellungsbescheinigung vom LSt-Abzug zu entbinden.

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