Auf einen Blick:

Auslagenersatz ist steuerfrei (§ 3 Nr 50 EStG); er ist von dem grundsätzlich nicht steuerbefreiten Aufwendungsersatz (vgl § 670 BGB) und vom Werbungskostenersatz zu unterscheiden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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