Stand: EL 114 – ET: 01/2018

Das ist ein ArbG, der weder > Inländischer Arbeitgeber noch > Ausländischer Verleiher ist und deshalb im > Inland nicht zum LSt-Abzug verpflichtet ist (§ 38 Abs 1 EStG; > Ausland Rz 35). Entsendet er ArbN ins Inland, kann das in Deutschland ansässige aufnehmende Unternehmen wie ein inländischer ArbG zum LSt-Abzug verpflichtet sein (§ 38 Abs 1 Satz 2 EStG; > Ausland Rz 32 ff; > Entsendung von Arbeitnehmern).

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