Stand: EL 128 – ET: 11/2021

Gebühren, die beim Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung zu zahlen sind, gehören zu den beschränkt abziehbaren > Sonderausgaben. Beiträge zu "klassischen" Kapitallebensversicherungen sind einschließlich der Aufnahmegebühr seit 2005 keine SA mehr (> Lebensversicherungsprämien Rz 14, > Sonderausgaben Rz 43/1, 125). Etwa geforderte Gebühren beim Abschluss einer Basis-respektive > Rürup-Rente (> Private Altersvorsorge Rz 160) oder > Riester-Rente (> Private Altersvorsorge Rz 8 ff) sind uE wie Beiträge zu behandeln. Zu Gebühren für die Aufnahme in eine schulische Einrichtung > Bildungsaufwendungen Rz 34 ff, 54ff. Aufnahmegebühren für einen > Sportverein oder für eine Privatschule sind keine > Spenden Rz 10, 13.

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