Stand: EL 128 – ET: 11/2021

Als Aufgriffsgrenze oder auch > Nichtbeanstandungsgrenze wird eine das > Ermessen lenkende Weisung an die FÄ bezeichnet. Sie gibt den FÄ einen Rahmen, in dem sie ihrer Ermittlungspflicht in ökonomischer Weise und bei allen Stpfl gleichmäßig nachkommen (> Ermittlungspflicht des Finanzamts). Damit übernimmt die Oberbehörde zugleich die Verantwortung für die Folgen der ungeprüften Übernahme bestimmter Angaben von Stpfl/ArbN durch das FA. Seit 2017 gibt es eine Rechtsgrundlage in § 88 AO.

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