Stand: EL 128 – ET: 11/2021

Stellt der ArbG einem ArbN oder seinen Mitarbeitern insgesamt besonders gut ausgestattete Büro- oder Aufenthaltsräume zur Verfügung, so liegt darin kein geldwerter Vorteil (> Arbeitslohn Rz 34, 60/2).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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