Rz. 147

Stand: EL 114 – ET: 01/2018

Zur Abgrenzung des Lohns aus abhängiger Arbeit zu den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit und sonstiger selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) > Arbeitnehmer Rz 70 ff; außerdem > Freiberufler, > Gewerbetreibende, > Rundfunk. Vgl auch Jahn, DB 2007, 2613.

Zur Aufgabe der Vervielfältigungstheorie durch BFH 232, 162 = BStBl 2011 II, 506; BFH/NV 2011, 1303 zum > Insolvenzverwalter Rz 1 f sowie OFD Koblenz vom 23.09.2011, DStR 2012, 188.

 

Rz. 147/1

Stand: EL 114 – ET: 01/2018

Vergütungen für die Übertragung von Leistungsschutzrechten, die einem angestellten > Orchestermusiker zufließen, gehören zu den Einkünften aus freiberuflicher Arbeit iSv § 18 EStG (> Leistungsschutzrechte, > Wiederholungshonorar). Zur Einkünftequalifikation bei Musikern vgl Wolf, FR 2002, 202.

Liquidationseinnahmen für wahlärztliche Leistungen eines angestellten Chefarztes können je nach Sachlage zu Einkünften aus § 18 Abs 1 Nr 1 EStG oder zu Arbeitslohn führen; zu Einzelheiten > Ärzte Rz 10 ff.

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