Auf einen Blick:

Arbeitgeber ist im Steuerrecht, wer für den LSt-Abzug verantwortlich ist (§§ 38ff EStG). Das ist nicht immer der arbeitsrechtlich zur Lohnzahlung Verpflichtete. Wer in Grenzfällen oder auf Grund gesetzlicher Fiktion den LSt-Abzug – unter Androhung seiner Haftung -- zu verantworten hat, wird hier dargestellt.

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