Rz. 12

Stand: EL 121 – ET: 03/2020

Zu Anzeigepflichten von Kreditinstituten, eines Unternehmens oder des ArbG iRd > Vermögensbildung der Arbeitnehmer Rz 116 f vgl § 8 VermBDV (> Anh 5.2). Zu Anzeigepflichten bei Änderung der Verhältnisse, die für die Altersvorsorge-Zulage erheblich sind, vgl § 92a Abs 3, § 94 Abs 1 Satz 1, § 99 Abs 2 Satz 2 Nr 1 EStG (> Private Altersvorsorge Rz 86 ff); zur Anzeige einer Abtretung iSv § 46 AO > Abtretung von Steuererstattungsansprüchen und > Hilfe in Steuersachen Rz 15 ff. Anzeigepflichten beim Bezug von > Kindergeld ergeben sich aus § 68 Abs 1 EStG.

Allgemein zu umfassenden steuerlichen Anzeigepflichten nach AO – zB zur Erwerbstätigkeit, zu grenzüberschreitenden Betätigungen und Beteiligungen oder zu sog Steuergestaltungen – vgl die §§ 138139 AO.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge