Rz. 1

Stand: EL 121 – ET: 03/2020

Antigua und Barbuda, einst eine britische Kolonie, ist seit dem 01.11.1981 ein selbständiger Staat. Der Antillenstaat gehört zu den Inseln über dem Winde zwischen Karibik und dem Atlantischen Ozean. Ein allgemeines DBA besteht nicht. Eine doppelte Besteuerung wird im Anrechnungswege vermieden (> Ausland Rz 25 ff). Der > Auslandstätigkeitserlass ist anwendbar. Es besteht ein Abkommen über den Austausch von Informationen in Steuersachen nebst Protokoll (vgl Gesetz vom 05.12.2011, BGBl 2011 II, 1212 = BStBl 2017 I, 388), das am 30.05.2012 in Kraft getreten ist (vgl BGBl 2012 II, 737 = BStBl 2017 I, 107) und grundsätzlich seit dem 01.01.2013 Anwendung findet.

 

Rz. 2

Stand: EL 121 – ET: 03/2020

Die Inselgruppe gehört zur Ländergruppe 3 (> Anh 2 Ländergruppen). Zu den Reisekostensätzen > Anh 2 Reisekosten (Ausland). Kein > Kaufkraftausgleich; Antigua und Barbuda findet sich mit Stand vom 01.01.2020 nicht in der Gesamtübersicht des BMF; vgl aktuell > Anh 2 Kaufkraftausgleich.

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