Stand: EL 121 – ET: 03/2020

Für die Inanspruchnahme des ArbG bedarf es keines Haftungsbescheids und keines Leistungsgebots, soweit er nach Abschluss einer LSt-Außenprüfung seine Zahlungsverpflichtung schriftlich anerkennt (§ 42d Abs 4 EStG); zu Einzelheiten > Lohnsteuer-Anerkenntnis; außerdem > Außenprüfung Rz 77, > Haftung für Lohnsteuer Rz 227. Zum Zahlungstermin > Abführung der Lohnsteuer Rz 4.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge