Rz. 1

Stand: EL 121 – ET: 03/2020

Andorra, amtlich Principat d'Andorra = Fürstentum Andorra, ist ein als parlamentarische Monarchie geführter Zwergstaat in den östlichen Pyrenäen zwischen Spanien und Frankreich. Andorra gehört nicht zur > Europäische Union, hat jedoch einseitig den > Euro Rz 1 als Währung eingeführt und ist seit 2014 an der europäischen Währungsunion beteiligt.

Ein DBA bei der ESt/LSt besteht nicht; die DBA mit Frankreich und Spanien sind nicht anwendbar, wohl aber der > Auslandstätigkeitserlass. Zur Anrechnung andorranischer Steuern > Ausland Rz 25 ff; ergänzend > Inländische Arbeitnehmer im Ausland. Da Andorra nicht zum EU/EWR-Bereich gehört, ist § 1a EStG nicht anwendbar (> Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 30 ff).

 

Rz. 2

Stand: EL 121 – ET: 03/2020

Das Abkommen mit dem Fürstentum Andorra über den Informationsaustausch in Steuersachen vom 25.11.2010 mit Protokoll ist durch Gesetz vom 05.12.2011 ratifiziert worden (BGBl 2011 II, 1223 = BStBl 2017 I, 81) und am 20.01.2012 in Kraft getreten (BGBl 2012 II, 146 = BStBl 2017 I, 88); es findet grundsätzlich seit dem 01.10.2013 Anwendung.

 

Rz. 3

Stand: EL 121 – ET: 03/2020

Zu den Reisekostensätzen > Anh 2 Reisekosten (Ausland). Andorra gehört zur Ländergruppe 1 (> Anh 2 Ländergruppen). Kein > Kaufkraftausgleich; Andorra findet sich mit Stand vom 01.01.2020 nicht in der Gesamtübersicht des BMF; vgl aktuell > Anh 2 Kaufkraftausgleich.

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